Beschlussfassung des LPT zum Leitantrag "Mieterstadt Berlin" (PDF)
Beschlussfassung des LPT
Leitantrag Mieterstadt Berlin
Bezahlbaren Wohnraum sichern, Mietpreistreiberei stoppen, den ökologischen Wandel der
Stadt sozial gestalten
Zeitenwende in der Metropolenpolitik
Berlin ist Zukunftsstadt. Der Wandel zur ökologischen Stadt, in der ehrgeizige Klimaziele erreicht, Gebäude energetisch saniert und umweltfreundliche Verkehrsträger gefördert werden, soll gelingen. Die großen Städte sind nicht nur Orte erhöhten Ressourcenverbrauchs und haben durch den städtischen Verkehr und den Gebäudebestand maßgeblichen Anteil an klimatischen Veränderungen und Umweltbelastungen. In ihnen schlummern gleichzeitig die größten Potenziale zur Energieeinsparung und zu einem ökologischen Stadtumbau - kurzum zu einer Zeitenwende in der Metropolenpolitik.
Die Berliner SPD bekennt sich zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik in der Umweltschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz ebenso ihren Platz haben, wie soziale Integration und Partizipation.
Berlin ist Soziale Stadt. Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Einstellungen und unterschiedlicher Einkommen wollen hier zusammenleben. Sozialdemokratische Politik muss dafür sorgen, dass die Menschen in ihrem Kiez leben bleiben können und nicht durch steigende Mieten oder Nebenkosten gezwungen sind, umzuziehen. Wir wollen, dass Menschen mit unterschiedlichen Einkommen überall in Berlin wohnen, leben und arbeiten können.
Während bei einer Betrachtung der Gesamtstadt immer noch ein überdurchschnittliches Wohnungsangebot und ein bundesweit moderates Mietniveau herrschen, besteht angesichts der Entwicklung der Mieten und Mietnebenkosten gerade in der Innenstadt Anlass, den Weg zu einer konsequenten Begrenzung von Mietsteigerungen fortzusetzen.
Sozialdemokratische Stadtentwicklungspolitik muss Chancengleichheit und sozialen Zusammenhang in der gesamten Stadt gewährleisten.
Kommunale Wohnungsunternehmen – Aktives Instrument einer sozial ausgewogenen
Wohnungsmarktpolitik
Für die Berliner SPD ist bezahlbarer Wohnraum für alle Einkommensgruppen in der Stadt eine unverzichtbare Voraussetzung für die solidarische Stadt mit stabilen Kiezen. Die Berliner SPD wird daher weiterhin die kommunalen Wohnungsbestände für eine aktive Mietpreis begrenzende Politik zur Versorgung breiter Schichten nutzen und den Bestand in Höhe von mindestens 270.000 Wohnungen vollständig erhalten. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern mit niedrigen Einkommen hat dabei Vorrang vor den Renditeerwartungen der Stadt Berlin als Eigentümerin.
Die Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin spielen als Scharnier zwischen Wohnen und sozialem Umfeld eine zentrale Rolle: Ihr Wohnungsangebot ist ein Element der Daseinsvorsorge.
Wir bekennen uns zum Gemeinwohlauftrag dieser Unternehmen. Weitere Privatisierungen
lehnen wir ab.
Die Berliner SPD wird daher den Anteil der kommunalen Wohnungsbestände in allen Wohngegenden wieder erhöhen, um diesen Wohnraum breiten Schichten kostengünstig zur Verfügung zu stellen und im Sinne einer „aktiven Politik“ Einfluss auf die Mietenentwicklung Berlins nehmen zu können. Darüber hinaus sind sie Träger vieler wichtiger Initiativen in den Fördergebieten der sozialen Stadt. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen bei der Vergabe von Mietwohnungen stärker als bisher auf den Erhalt einer sozial gemischten Struktur in den Objekten bzw. in den Kiezen achten. Wir wollen, dass die Bedeutung dieser Unternehmen stärker im öffentlichen Raum erkennbar wird und werden uns für gemeinsame Kampagnen der öffentlichen Wohnungsunternehmen einsetzen.
Wir unterstützen die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in ihrer Absicht, neue Zielvereinbarungen mit den Unternehmensleitungen der städtischen Wohnungswirtschaft abzuschließen, um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung zu befördern.
In diesem Zusammenhang wird der Berliner Senat künftig regelmäßig dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit-tels eines Atlas „Wohnen in Berlin“ Bericht erstatten. Darin soll detailliert dargestellt werden, wo sich öffentliche Wohnungen und öffentlich geförderte Wohnungen in den einzelnen Berliner Bezirksregionen befinden. Veränderungen sollen dokumentiert anschaulich dargestellt werden.
Das 2007 beschlossene Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wird künftig mit Bezug dazu regelmäßig fortgeschrieben.
Hierzu ist bei freifinanzierten Wohnungen ausschließlich der Mietspiegel als Begründungsinstrument für Mieterhöhungen heranzuziehen. Bei Neuvermietungen ist die Wohnungsmiete auf den Vergleichswert des Mietspiegels zu begrenzen. So sind die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein aktives Instrument für einen sozial ausgewogenen Wohnungsmarkt.
Wir wollen einen dauerhaften und von seiner Größe her nennenswerten öffentlich-sozialen Wohnungsbestand wieder aufbauen.
Bei Modernisierungsvorhaben müssen die Mieter der betroffenen Wohnanlagen an der Planung beteiligt werden. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass die Mieten nach Modernisierung nicht zur Verdrängung der angestammten Mieterschaft führen. Zur Begrenzung der Mietpreisentwicklung nach Modernisierung sind öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dies trägt zur Identifikation der Mieter mit ihrem Wohnquartier bei und sorgt für soziale Stabilität.
Die öffentliche Wohnungswirtschaft muss sich aber auch neuen Modellen öffnen und stärker mit ihren Mieterinnen und Mietern und den Bezirken zusammenarbeiten. Dezentrale Mitbestimmung und Demokratie und damit auch zugleich Mitverantwortung sollte in Modellprojekten erprobt werden. Ansatzpunkte bieten Modelle im Bereich der Energieversorgung. Hier können dezentrale Erzeugungs- und Bezugsgemeinschaften in Form von GbRs oder Genossenschaften gerade auch in Gebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaften entstehen und damit für die Mieter Einsparungen erzielen und das Klima schützen.
Mieterstadt Berlin und Genossenschaften Genossenschaften sind Eigentümer von ca. 185.000 Wohnungen in Berlin oder ca. 11,3% des gesamten Wohnungsbestandes. Wohnungsgenossenschaften weisen im Rahmen der kommunalen Wohnungspolitik, der Stadtentwicklung und des Stadtumbaus besondere > Leistungspotenziale auf. Die Umsetzung genossenschaftlicher Prinzipien bewirkt:
- die Schaffung von spekulationsfreien Wohnraum
- die Befriedigung gruppenspezifischer Wohnwünsche
- soziale Verantwortung und Engagement
- Mitbestimmung und gesellschaftliche Integration sowie
- langfristiges Engagement.
Dabei ist eine bloße Idealisierung zu vermeiden. Dass die genossenschaftlichen Prinzipien
Mitgliederförderung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung tatsächlich auch
vor Ort „gelebt werden“, ist keine Selbstverständlichkeit.
Wohnungsbaugenossenschaften, insbesondere ihre Mieter-VertreterInnnen, müssen wegen
des lokalen Bezugs ihrer Unternehmenstätigkeit stärker in die Quartiers- und Stadtentwicklungsplanung eingebunden werden. Den Wohnungsgenossenschaften wird daher als Akteuren auf dem kommunalen Wohnungsmarkt stärkere Bedeutung zukommen müssen. Neben den Potenzialen der Wohnungswirtschaft und damit auch der Wohnungsgenossenschaften bei der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern, die im genossenschaftlichen Kontext bislang eine untergeordnete Rolle spielt, bietet sowohl die Vergrößerung der genossenschaftlichen Bestände durch Erwerb bestehender Gebäude als auch die Gründung neuer kleiner Genossenschaften große Chancen für Berlin.
Als weitere Forderungen sind zu nennen:
- ein Forum für den Dialog zwischen Wohnungsgenossenschaften und Berlin einzurichten,
um genossenschaftliche Leistungspotenziale für die Wohnungsversorgung und
Stadtentwicklung zu identifizieren,
- die Vorgaben für den Verkauf von landeseigenen Gebäuden durch den Liegenschaftsfonds, um wohnungspolitische Kriterien zu erweitern und dabei Genossenschaften besonders zu berücksichtigen sowie zukünftig verstärkt auch Erbbaurechte zu vergeben,
- das genossenschaftliche Wohnen durch die Förderung von Neugründungen und die
Unterstützung von jungen Genossenschaften zu stärken bzw. „Dachgenossenschaften“ für neue Projekte besonders zu unterstützen,
- die Vergrößerung der genossenschaftlichen Wohnungsbestände durch Verkauf
landeseigener Gebäude ist nur dann zu gestatten, wenn ein unbefristetes
Weiterveräußerungsverbot dieser Bestände vereinbart und dieser Vertrag grundbuchlich
erstrangig und in ausreichender Höhe zu Gunsten des Landes abgesichert wird, es sei denn eine drohende Insolvenz muss abgewendet werden,
- die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für Wohnungsbaugenossenschaften ist zu
prüfen,
- zielgerichtet Genossenschaften und ihnen nahe stehende gemeinnützige Organisationen
als Partner für eine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung in Berlin zu begreifen.
Steigende Kosten – höhere Belastungen
Trotz zum Teil deutlicher Wohnraumverknappung und stetig steigender Mieten, wie sie momentan auch in den Innenstadtbezirken von Berlin zu beobachten sind, weigert sich die neue Bundesregierung, sich vor Mitte der Legislaturperiode für eine Fortführung der Wohnraumförderung über 2013 hinaus zu entscheiden. Eine derartige Förderung auf europäischer Ebene lehnt sie gar rundweg ab.
Stattdessen soll das Mietrecht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geändert werden, etwa, indem Mietminderungen während energetischer Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich sein sollen. Dagegen sollen die Lasten der Modernisierung durch Mieterhöhungen komplett auf die Mieterinnen- und Mieterseite umgelegt werden können, womit der Gefahr der Verdrängung sozial schwächerer Haushalte Vorschub geleistet wird.
Soziale und ökologische Aspekte kommen in den nächsten Jahren viel zu kurz, wenn wir nicht dagegenhalten. Wir kämpfen dafür, dass das bestehende Mietrecht zum Schutz von Mieterinnen und Mietern fortentwickelt wird: Verbesserter Kündigungsschutz bei Umwandlung- und Eigentumswechsel, eine Kappungsgrenze bei Neuvermietungen, ein ökologischer Mietspiegel sowie die Sicherung der Mietkaution im Insolvenzfall sind unsere Forderungen.
Berlin ist Mieterstadt, mehr als 85% der Berlinerinnen und Berliner leben zur Miete. Der Anteil einkommensschwacher Haushalte in Berlin ist allerdings immer noch sehr hoch. Für sie ist die Entwicklung der Mieten bei kleineren Wohnungen gerade in der Innenstadt besonders problematisch. Bei einer Neuvermietung steigen die Mieten im Innenstadtbereich derzeit vielerorts um 30 %.
Wer z.B. in Friedrichshain-Kreuzberg eine neue Wohnung sucht, muss deshalb oftmals fast die Hälfte seines Einkommens für die Miete aufbringen – somit wird es immer schwerer, eine adäquate Wohnung zu finden.
Diese Preisentwicklung bei Neuvermietungen übt bereits jetzt Druck auf die Bestandsmieten
aus. Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen werden immer häufiger.
Der Landesvorstand wird dem Parteitag bis sptestens Frühjahr 2011 Bericht erstatten über sozialdemokratische Strategien gegen die negativen Folgen von Gentrifizierung in Berlin. Ggf. ist eine Bundesratsinitiative zum besseren Schutz vor Gentrifizierung durch Änderung der Rechtsgrundlagen im BauGB zu starten.
Der Berliner Mietenspiegel bietet einen gewissen Schutz, auch wenn festzustellen ist, dass die vorhandenen Spielräume für Mieterhöhungen von den Vermieterinnen und Vermietern
ausgeschöpft und teilweise sogar versucht wird, sie zu überschreiten.
Der Berliner Mietspiegel 2009 ist gemeinsam mit den Mieter- und Vermieterverbänden
beschlossen worden. Er soll auch künftig als wichtiges Instrument zur Herstellung einer
ausreichenden Transparenz der Mietpreisbildung für die Berliner Mieterinnen und Mieter
genutzt werden.
Im Rahmen einer weiteren Qualifizierung der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung
sind auch die einzelnen Wohnwert erhöhenden bzw. -senkenden Merkmale auf ihre Angemessenheit und Berechnungsmethodik zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der energetische Zustand von Gebäuden ist stärker in den Mietspiegel einzubeziehen. Der Berliner Senat hat mit seinem Mietkonzept 2009 bereits einige Bremsklötze eingesetzt, um den Weg in eine neue Wohnungsnot zu stoppen: keine Mieterhöhungen in Großsiedlungen, die eine Obergrenze von 5,35 Euro pro Quadratmeter überschreiten und keine Mieterhöhungen von Sozialwohnungen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in einfacher oder mittlerer Wohnlage über 5,75 Euro pro Quadratmeter. Mit dem Gesamtkonzept für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurde festgelegt, dass auch Mieterhöhungen nach Modernisierung an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt sind. Ein Überschreiten ist nur im
Umfang von Betriebskostensenkungen aufgrund von energetischen Modernisierungen zulässig. Ökologische Belange werden auch im qualifizierten Mietspiegel stärker berücksichtigt. Dies sind wichtige Erfolge sozialdemokratischer Mietenpolitik.
Diesen Weg, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zugleich eine ökologische Sanierung des
Wohnungsbestandes zu fördern, werden wir fortsetzen und weitere Maßnahmen einfordern,
um gerade auch in den Innenstadtkiezen eine Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen, junger Familien, Alleinerziehender sowie Migrantinnen und Migranten zu verhindern.
Festzustellen ist außerdem eine kräftige Steigerung der Mietnebenkosten: Während für den
Durchschnitt aller Haushalte die Energieausgaben als Anteil an den privaten Konsumausgaben
innerhalb weniger Jahre von 5,9 auf 7,2 Prozent gestiegen sind, sieht die Lage bei
einkommensschwachen Haushalten völlig anders aus, denen nur wenig mehr als die
Regelsätze des ALG II zur Verfügung stehen. Dort betragen die Energieausgaben nach
Modellannahmen bereits 14 bis 17 Prozent.
Gerade einkommensschwache Haushalte können diese Preissteigerungen nicht durch eine
Umschichtung ihres Konsums ausgleichen. Es stellt sich also politisch die Frage, wie weitere
Kostenanstiege sozial abgefedert werden können, wo und wie sozial schwächere Familien
entlastet oder gefördert werden sollten, wie Menschen und Gemeinden in die Lage versetzt
werden können, ihre Lebensqualität zu verbessern und bevorstehende höhere Belastungen der öffentlichen Haushalte vermieden werden können. Die Berliner Sozialdemokratie muss
Lösungen anbieten, die gleichzeitig Berlins Profil als kompakte und fortschrittliche Stadt stärkt.
Auch bei einer gesamtstädtischen Betrachtung bleibt immer noch festhalten, dass Berlin
immer noch ein ausgeglichenes Wohnungsangebot und ein bundesweit moderates Mietniveau
aufweist. Allerdings nimmt der Leerstand seit Jahren kontinuierlich ab und
Verknappungstendenzen auf dem Berliner Wohnungsmarkt sind erkennbar. Deutlich wird dies
durch einen überdurchschnittlichen Anstieg der Neuvertragsmieten insbesondere in den
innerstädtischen Bereichen. An der bisherigen Politik moderater Mietsteigerungen ist daher
konsequent festzuhalten. Eine Politik der Mietenbegrenzung genügt allerdings nicht. Die
wachsende Metropole Berlin bedarf in der nächsten Legislaturperiode auch privater und
öffentlicher Neubauprogramme, um Verwerfungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt
vorzubeugen. Hierzu sind konzeptionelle Vorschläge jenseits der bisherigen
Fördersystematiken zu entwickeln, die ein neues Wohnen für alle Bevölkerungsschichten in
allen Teilräumen der Stadt auch in der Zukunft ermöglicht.
Modernisierung, Entlastung, Effizienz und Transparenz
Die SPD Berlin setzt sich auf allen Ebenen für ein konsequent soziales und ökologisches Berlin
ein:
- Der Senat wird aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative eine Änderung der
Bundesgesetzgebung folgender Bereiche des Wohnungsmietrechts herbeizuführen: Die
Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete des § 558 Abs. 3 BGB soll modifiziert werden, so dass sich die Miete innerhalb von vier Jahren, von
Erhöhungen nach den §§ 559-560 BGB abgesehen, um nicht mehr als zehn vom
Hundert erhöht.
- Das Mietrecht soll stärker an räumlichen statt an gebietskörperschaftlichen Kriterien
orientiert werden. Eine gesamtstädtische Durchschnittsrechnung von Wohnungsmarktdaten macht die Anwendung des §5 Wirtschaftsstrafgesetz praktisch
unwirksam, weil sie voraussetzt, dass in dem gesamten Gebiet einer Stadt eine
angespannte Wohnungsmarktlage bestehen muss. Eine „Mangellage“, bei der
Kappungsgrenzen greifen, muss deshalb auch in Teilbereichen einer Stadt festgestellt
werden können. Das Mietrecht muss entsprechend geändert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine entsprechende
Rechtsänderung einzusetzen. Der Berliner Senat wird aufgefordert, eine
Bundesratsinitiative mit diesen Zielen einzuleiten.
- Der Senat von Berlin wird aufgefordert die 2011 auslaufende Kündigungsschutzklausel-Verordnung von Berlin vom 20.07.2004, GVBl. Nr. 31, Seite 294 zu verlängern. Die Mieter in Bezirken mit „Wohnungsmangel“ (zur Zeit in der Verordnung berücksichtigt
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und
Pankow) sollen weiterhin vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, auf der
Rechtsgrundlage von § 577 a BGB, mindestens 7 Jahre nach dem Eigentumsübergang auf
den neuen Eigentümer geschützt werden. Weiterhin ist zu prüfen, für welche weiteren
Bezirke die Kriterien für die Kündigungsschutzklausel-Verordnung noch zutreffen und
diese in einer verlängerten Verordnung aufzunehmen.
- Unser vordringliches Ziel ist es, den Sozialen Wohnungsbau wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es ist politisch nicht tragbar, dass ein Teil der Sozialwohnungen in unserer Stadt auf Grund einer verfehlten Fördersystematik teurer ist als ungeförderter
Wohnungsbestand. Ein „Weiter so“ würde eine umfangreiche soziale Entmischung in
diesen Wohnquartieren zur Folge haben. Die Berliner SPD fordert daher zügige
Verhandlungen des Senats mit den Eigentümern dieser Wohnbestände ein, um einen
vorzeitigen und zeitnahen Ausstieg aus der Fördersystematik des sozialen Wohnungsbaus
zu erreichen, Verhandlungsgegenstand ist eine vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen. Mietpreis- und Belegungsbindungen sind genauso zu berücksichtigen, wie
außerplanmäßige energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie
eine neue Festsetzung des Mietpreisniveaus unterhalb der Vergleichsmiete. Die Vorteile
dieser mietenpolitischen Maßnahme sind eine langfristige Mietensicherheit und ein
tragfähiges Mietenniveau für die heutigen Nutzer, eine Schuldenreduzierung für die
Vermieter, vorzeitige Einnahmen für den Berliner Landeshaushalt und ein Stärkung des
angestrebten Klimaschutzes.
- Wir werden auf bezirklicher Ebene Kiez für Kiez die Instrumente Milieuschutzsatzung,
Umstrukturierungssatzung sowie gebietesbezogener Sozialplan prüfen und bei
entsprechender Begründung auch anwenden, um den Druck auf die Mieten bei
Modernisierungen zu bremsen und insbesondere einkommensschwache Mieterinnen und
Mieter vor Verdrängung zu schützen. Wir sprechen uns nachdrücklich für die Begleitung
von Sanierungsvorhaben durch eigentümerunabhängige Mieterberatungen sowie für den
Abschluss von Vereinbarungen zwischen Bezirksämtern und Wohnungsbauunternehmen
über die sozialverträgliche Durchführung von Sanierungsvorhaben aus, dies schließt eine
Einigung über Mustermodernisierungsvorhaben und die Mietkappung in Härtefällen ein.
Eine angespannte Wohnungslage im Sinne des Mietwucherparagraphen wird von den
Bezirken festgestellt. Bezugsgröße können auch Ortsteile sein, mindestens jedoch
Stadtteile. Die Wohnungsdaten müssen Bestandteil des Monitoring soziale Stadt sein.
Die angespannte Situation innerstädtischer Teilbereichen des Wohnungsmarktes, die auch
im stark zurückgegangenen Wohnungsleerstand deutlich wird, erfordert politisches
Handeln zur Sicherung der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte in
diesen Gebieten. Die Berliner SPD fordert den Senat auf, geeignete Schritte gegen die
überhandnehmende Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen zu ergreifen. Um eine
weitere Verschärfung der Situation durch die Umwandlung von Wohnraum in
Ferienwohnungen oder Gewerbe zu verhindern, werden die sozialdemokratischen
Mitglieder des Senats aufgefordert, eine neue Zweckentfremdungsverbotsverordnung für
besonders betroffene Teilräume der Stadt zu erlassen.
- Die gestiegene Nachfrage nach Wohnungen in der Innenstadt gibt Anlass zur Prüfung von
Alternativen zu einem privaten Wohnungsbau, der sich auf Luxussanierungen und ein
Hochpreissegment für Wohlhabende konzentriert. Hier können zinsvergünstigte
Wohnungsbaudarlehen und die weitere Förderung von Baugruppen eine Lösung bieten.
Auch bei Erhalt nötiger Freiräume und Erholungsflächen ist die Schaffung von Wohnraum
für breite Schichten der Bevölkerung vielerorts möglich und nötig. Dabei ist darauf zu
achten, die Fehlentwicklungen in den 1980er Jahren hin zu Großsiedlungsprojekten zu
vermeiden. Die Festsetzung neuer innerstädtischer Sanierungsgebiete, die der Berliner
Senat mit Erfolg vorantreibt, kann dazu beitragen, vorhandenen Wohnraum ökologisch
und energetisch zu erneuern und wieder für alle zu aktivieren.
- Wir werden die geltende Modernisierungsumlage so gestalten, dass Mieterinnen und
Mieter Modernisierungsmaßnahmen nicht doppelt und dreifach bezahlen müssen. Künftig
sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Bisher können
Vermieterinnen und Vermieter zeitlich unbegrenzt die Jahresmiete um 11% der auf die jeweilige Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöhen. Deshalb ist zu prüfen,
ob auf die einseitige Umlage gänzlich verzichtet werden kann und die
Modernisierungsaktivitäten transparent in das Vergleichsmietensystem eingebunden
werden können. Hierbei ist anzustreben, dass die Modernisierungsumlage von 11 % zeitlich begrenzt werden kann und im Falle eines Mieterwechsels dem neuen Mieter ein
Auskunftsrecht hierzu eingeräumt wird.
- Der Klimaschutz und die notwendige energetische Verbesserung der Wohnungsbestände
stellen eine neue Herausforderung der Wohnungswirtschaft dar. Die Orientierung der
Wohnungswirtschaft an einer nachhaltigen, Betriebskosten sparenden und Klima
schützenden Investitionspolitik vor allem im Bestand bringt Vorteile für alle Beteiligten
und die Umwelt. Wir sind uns bewusst, dass Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen im
Bestand beim heutigen Energiepreisniveau nur selten warmmietenneutral sind. Dennoch
darf eine Modernisierung von Wohnungen nicht zur Explosion der Mieten in der Stadt
führen. Unser Ziel ist die Erhaltung eines sozialverträglichen Mietniveaus auch bei
Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz. Energetische Modernisierung über
Energiesparpartnerschafts-Vereinbarungen können nur mit Zustimmung der Mehrheit der
betroffenen Mietparteien durchgeführt werden. Eine Zustimmung aller Mieter ist nicht
notwendig. Um für zukünftige Sanierungen noch bessere Entscheidungsgrundlagen zu
schaffen, sollen in einem Modellprojekt im Berliner Altbau-Bestand die verschiedensten
Klimaschutz und Energieeffizienzmaßnahmen auf Kosten, Energie- und Klimawirksamkeit,
Akzeptanz bei den Mietern und Mietenrelevanz überprüft werden. Die Berliner SPD will auf
diesem Weg sowohl den Mietern als auch den Vermietern und Eigentümern die
Möglichkeit geben, sich vorab objektiv über mögliche Maßnahmen und deren
Auswirkungen Mieten, Energieeinsparung und Klimaschutz zu informieren.
Heute zahlen Menschen mit unterdurchschnittlich hohem Energieverbrauch pro
Energieeinheit mehr als Kunden mit hohem Energieverbrauch. Dies könnte man umdrehen,
dann würden gerade auch Haushalte mit geringem Einkommen profitieren, die in der Regel
weniger Strom als durchschnittlich benötigen, weil die Wohnungen kleiner und weniger
Geräte vorhanden sind. Die geltende Rechtslage zur Überprüfung der Angemessenheit von Tarifen und Preisen für Strom und Gas muss angewendet werden. Die in Berlin verlangten Preise werden überprüft. Wir wollen den Einfluss der großen Energieversorger
zurückdrängen, da diese permanent ihre Gewinnmargen in der Energieversorgung
ausbauen. Wichtigster Baustein ist eine konsequente Förderung kommunal beherrschter
Stadtwerke inklusive einer Rekommunalisierungsstrategie, die bereits zahlreiche Städte
betreiben. Diese sollten Vorbild für Berlin sein. Die Energienetze gehören in
kommunale Hand, auch in Berlin.
Wir setzen uns dafür ein, noch in dieser Legislaturperiode ein Berliner Klimaschutzgesetz zu beschließen, in dem die landesrechtlichen Gestaltungsspielräume für eine langfristige 0
Umsetzung der Klimaschutzziele für 2020 aber vor allem für 2050 genutzt werden. Durch
ein Stufenmodell über 2020 hinaus, soll insbesondere im Gebäudebereich langfristige
Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Gleichzeitig wird sich die
Stadtentwicklungspolitik dafür einsetzen, durch den weiteren Ausbau von ÖPNV, Rad- und
Fußgängerverkehr auch in diesem Bereich für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
einzutreten. Die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudeoptimierung
insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz (EEWärmeG) sind konsequent umzusetzen und auf ihre Einhaltung in der
Stadt zu kontrollieren.
- Rasant steigende Preise der konventionellen Energien bedeuten mehr Strom- und
Heizkosten für alle private Verbraucher und öffentliche Haushalte. Das bedeutet, dass
Haushalte und Kommunen mehr für Energie ausgeben müssen, die Mietkostenzuschüsse
werden zunehmen. Das belastet auch die kommunalen Sozialkassen. Die Berliner SPD
fordert deshalb, im Rahmen der Daseinsvorsorge allen privaten Verbrauchern
preisreduzierte Grundkontingente von 500 kWh Strom pro Kopf und Jahr am Ort des ersten
Wohnsitzes einzuräumen. In Belgien hat sich ein vergleichbares gesetzlich verankertes
System sozialer Energietarife seit Jahren bewährt. Das Grundkontingent soll für alle
privaten Verbraucher zum halben Marktpreis des jeweiligen Versorgers angeboten werden.
Die daraus entstehenden Kosten sind von den Energieversorgern (vgl. z.B. Umlage der
Kosten z.B. aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz EEG) auf die Energiepreise ab der 500
kWh/pro Kopf linear umzulegen. Diese Maßnahme entlastet den überwiegenden Teil der
sozial benachteiligten Haushalte die häufig relativ wenig verbrauchen und gibt für alle
anderen Verbraucher einen wirtschaftlichen Anreiz, sparsamer mit Energie umzugehen
und damit das Klima zu entlasten. Bei entsprechend positiven Erfahrungen soll dieses
Instrument auch auf ein Gaskontingent zum Kochen bzw. zur Heißwasserbereitung (vgl.
Belgien) und später ggf. auch auf die Heizenergie und gewerbliche Bereiche erweitert
werden. Auf diesem Weg sollte es den Kommunen in Deutschland gelingen, einen
erheblichen Teil der Energiekosten im Bereich ALG II und Sozialgeld von mehr als 1,9 Mrd. €
(Stand 2006) einzusparen. Damit ließe sich zumindest ein Teil der zu erwartenden weiteren
Kostensteigerungen auffangen. Die freigesetzten Gelder sollten deshalb unter anderem in
die Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Wohngebäude investiert sowie
für ergänzende Beratungsprojekte eingesetzt werden, um so durch weitere
Verbrauchsreduzierungen Preissteigerungen abzufangen.
Gleichzeitig sollten die Leistungsempfänger mit Energieeffizienz-Aktivitäten im Bereich
Haushaltsenergie unterstützt werden. Wir wollen die steigenden Energiepreise sozial
abfedern: Während sich etwa die Strompreise für private Haushalte von 2005 bis 2008 laut
Verbraucherindex um 27,3 Prozent erhöhten, wurden in diesem Zeitraum die Ansätze für
Haushaltsstrom im Regelsatz nicht angepasst. Wir werden allen Haushalten helfen, den Stromverbrauch insgesamt zu senken, durch Beratung, aber auch durch Hilfe beim Erwerb
Strom sparender Geräte. Einkommensschwache Familien sollen Anspruch auf kostenlose
Energieberatung haben. Das vorhandene Budget reicht in diesen Haushalten für die
Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte nicht aus, da diese Anschaffungen aus den Regelleistungen bestritten werden müssen. Die Möglichkeit, zum Beispiel durch
Sammeleinkäufe der zuständigen Ämter die Anschaffungskosten für effiziente
Kühlschränke oder Waschmaschinen zu senken, ist damit nicht gegeben. Wirtschaftliche
Entscheidungen, die auch die Folgekosten des Stromverbrauchs einbeziehen, sind für die
Leistungsempfänger aus den zur Verfügung stehenden Mitteln kaum möglich. Vorbild
können beispielsweise Kommunen sein, die über Leasingverträge die Anschaffung
energieeffizienter Haushaltsgeräte ermöglichen. In Kommunen mit Stadtwerken können
Kunden beispielsweise zinslose Darlehen zum Kauf energiesparender Geräte erhalten, um
alte „Energiefresser“ zu ersetzen. Die eingesparten Stromkosten ermöglichen die
Rückzahlung. Zugleich müssen stärkere Anreize für ökologische Investitionen gesetzt
werden, die sich für die Mieterinnen und Mieter amortisieren, z.B. dezentrale Kraft-Wärme-
Kopplung, Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung oder Thermostatventile mit
Schaltzeituhren. Informationen über Investitionskosten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung
neuer Anschaffungen sind wichtig: Austausch von Allgebrauchsglühlampen, Vermeidung
von Stromverbrauch durch Standby/Schein-aus mittels abschaltbarer Steckerleiste,
korrekte Temperatureinstellung der Kühlgeräte und Warmwasserbereiter, Montage von
Perlstrahlern mit geringem Durchfluss, wassersparende Duschköpfe, Spülstopps bei
Toiletten sind günstige Einsparmöglichkeiten für Privathaushalte. Diese Modelle wollen
wir in Berlin einführen.
- Zur Verbesserung der Transparenz für die Leistungsempfänger wären ergänzende
Informationen (z.B. als Beilage zu den Leistungsbescheiden) als Orientierungshilfe wichtig,
welche Ansätze für Haushaltsenergie in den Regelsätzen enthalten sind und wie viele
Kilowattstunden Strom damit verbraucht werden können. Kontaktadressen für
Energie(spar)beratungen in der Umgebung sollten in den Bescheiden enthalten sein. Der
Berechnungsansatz für den Regelsatzhaushaltsenergieanteil sollte überprüft werden, da er in seiner jetzigen Form nicht plausibel ist. Zur Verbesserung der Transparenz für die
Leistungsträger muss die Datenlage bzgl. der Ausgabenentwicklung für Heizkosten im
Bereich ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe verbessert werden.
- Ebenso muss ein Anreizsystem für einen sparsamen Umgang mit Heizenergie, das sich auf
den Heizenergieverbrauch und nicht auf die Heizkosten bezieht, entwickelt werden.
Schließlich muss auch der Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Verwaltungseinrichtungen (Fachämter für Soziales und Energie,
Stadtteilbüros, kommunale Wohnungsbaugesellschaften etc.) und Beratungsanbietern
(Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden, Schuldnerberatungsstellen, Mietervereinen
etc.) verstärkt werden.
- Alle Richtwerte für die verschiedenen Haushaltsgrößen im Land Berlin der AV Wohnen
gemäß § 22 SGB II werden aus Konsequenz aus dem aktuellen Mietspiegel genauso
prozentual angepasst wie die bereits erhöhten Richtwerte für 1-Personen-Haushalte