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Die inklusive Beschulung wird auf das System der beruflichen Schulen (…) ausgedehnt.

Datum: 24.01.2012, 19:30
Veranstalter: Franziska Becker, MdA, AfB - Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen - AK Berufliche Bildung
Veranstaltungsort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 161,
Niederkirchnerstraße, 10117 Berlin

Mit der Ratifizierung der „UN-Behindertenrechtskonvention“ besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch der Regelschule für alle (Inklusion). In einem inklusiven Bildungssystem werden alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Leistungsvermögen und einer Behinderung gemeinsam in einer (Regel)Schule unterrichtet. Was bedeutet das für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler, für die Schulorganisation und für die Lehrerbildung? Und: Was bedeutet das für die Schulen mit sonderpädagogischer Aufgabe? Stimmt die Aussage, dass Förderschulen bisher häufig zur Schonraumfalle wurden, aus der die meisten Förderschüler nicht mehr herauskamen? Was ist zu tun?

Zu Gast
Hannelore Kern, Referatsleiterin in der Senatsbildungsverwaltung

 

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